Einkürzen von Zedern erlaubt?

schuzeke

Sämling
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Jul 13, 2022
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Wer kennt sich da aus?
Ich nutze einen Pachtgarten, der zu einer Siedlung einer Wohngenossenschaft gehört.
Bild000.jpg
Auf dem Nachbargrundstück stehen direkt am Grenzzaun und in unmittelbarer Nähe zueinander zwei ausgewachsene Zedern, deren Zweige inzwischen bis zu 6 Meter in meinen Garten hineinragen. Die Kronen der beiden Bäume werden einen entsprechend großen Schattenradius, unter dem nichts mehr grünt und auch kein Rasen wächst. Ist es erlaubt, die besonders langen Zweige einzukürzen. Wenn ja, braucht man dazu eine Genehmigung und woher bekommt man die?
 

schuzeke

Sämling
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Jul 13, 2022
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ja


von deinem Verpächter, also dem Besitzer des Grundstücks.
Der Verpächter, also die Wohnungsbaugesellschaft behauptet, dies sei gesetzlich nicht erlaubt, sonst würde sie die Arbeiten übernehmen. Ich benötige eine sachkompetente Auskunft darüber, ob das zutrifft oder nicht. Wo kann ich die bekommen? Grünflächenamt?
 

Pflanzensammler

Gartenguru
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Wesermarsch
dies sei gesetzlich nicht erlaubt
Da frage ich natürlich: Wo steht das? Quellennachweis?

Hier gibt es das "Nachbarschaftsrecht" wo im Grunde auch solche Fälle aufgeführt sind.
Als Ansprechpartner sehe ich das Ordnungsamt bzw. das Bauamt (wenn es eingetragene besonders schützenswerte Bäume sind).

Ein anderer Weg wäre ein qualifiziertes Unternehmen (Garten-/Landschaftsbau) um Rat zu bitten.
 

schuzeke

Sämling
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Jul 13, 2022
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Da frage ich natürlich: Wo steht das? Quellennachweis?

Hier gibt es das "Nachbarschaftsrecht" wo im Grunde auch solche Fälle aufgeführt sind.
Als Ansprechpartner sehe ich das Ordnungsamt bzw. das Bauamt (wenn es eingetragene besonders schützenswerte Bäume sind).

Ein anderer Weg wäre ein qualifiziertes Unternehmen (Garten-/Landschaftsbau) um Rat zu bitten.
Danke für die Antwort. Es geht allerdings nicht um einen Nachbarschaftsstreit, da wir Gartennachbarn uns völlig einig sind. Wir sind beide aber nur Pächter. die Behauptung, dies sei gesetzlich nicht zulässig stammt von der Wohnungsgesellschaft, die die Gärten verpachtet. Vielleicht nur ein Vorwand, um nicht tätig werden zu müssen. Aus diesem Grund ist es mir wichtig, nachzuweisen, dass diese Behauptung nicht aufrecht erhalten werden kann.
 

schuzeke

Sämling
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Jul 13, 2022
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oder sie wollen einfach nur nicht. Dann kannst du aber auch nichts machen. Du bist ja nur Pächter
Ja, ich vermute auch, dass sie nicht so recht wollen. genau aus diesem Grund ist es mir so wichtig, nachweisen zu können, dass derartige gesetzliche Beschränkungen gar nicht existieren.
Danke für die Antwort. Es geht allerdings nicht um einen Nachbarschaftsstreit, da wir Gartennachbarn uns völlig einig sind. Wir sind beide aber nur Pächter. die Behauptung, dies sei gesetzlich nicht zulässig stammt von der Wohnungsgesellschaft, die die Gärten verpachtet. Vielleicht nur ein Vorwand, um nicht tätig werden zu müssen. Aus diesem Grund ist es mir wichtig, nachzuweisen, dass diese Behauptung nicht aufrecht erhalten werden kann.
 

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