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  1. I

    Kürzen von Birken

    Im Jahre 1980 wurden in Verbindung mit unserer Eigentumsanlage, Birken gepflanzt. Diese stehen auf unserem Nutzungsrecht. Nunmehr verlangt ein Miteigentümer, die Kürzung der Bäume um 50 %, da sie durch den Schattenwurf gestört werden und die Birken eine Verkehrssicherheit darstellen.

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