Danke. Heikeaustirol,
Schadensersatzanspruch durch z. B. Hausverbot.
ISCH beziehe mich erstmal nur auf's Hausverbot:
Bei Miete oder Pacht wird das Hausrecht vom Eigentümer stillschweigend auf den Mieter bzw. den Pächter übertragen.
Es sei denn, eine Klausel im Vertrag hebt diese Übertragung ausdrücklich auf.
Nur der Inhaber des Hausrechtes und die Polizei können ein Hausverbot aussprechen.
Schadensersatzanspruch:
Entsteht der Person, gegen die ein Hausverbot erteilt wurde, ein Schaden durch das Befolgen des Hausverbotes, ist zu Prüfen ob ein Schadensersatzanspruch gegen den Erteilenden besteht.
Ein Schaden kann z. B. durch eine nicht eingebrachte und in Folge verdorbene Ernte entstanden sein, oder der eingestellte Lebensmittel sind verdorben usw.
Entgangene Lebensfreude z. B. nicht an einer Feier teilnehmen zu können, wird in Deutschland allgemein nicht als Schaden anerkannt.
Edith: Hausverbot
Ist der Vermieter oder Verpächter ein Gartenverein, so steht meistens im Vertrag, dass eine "Garten Ordnung" besteht.
Diese GO kann beinhalten, dass der Verein, vertreten durch den Vorstand, das Hausrecht ausübt.