Eichenprozessionsspinner suche Gerichtsurteile rechtsgültig in Bayern.
Meine Gemeinde wurde vor ca. 3-4 Jahren über den Befall meiner Eichen mit dem EPS auf meinen Bäumen an der Grenze zum Kindergarten informiert. Kinder bekamen Hautausschläge, die Kindergartenleitung hat das Gebiet abgesperrt und die Gemeinde informiert. Ich wurde weder von Kindergarten noch von Gemeinde informiert. Im April 2020 wurde der Kindergarten in Richtung meiner Eichen erweitert. Im Juli 2020 Baueinstellung, Bauarbeiter hatten Ausschläge bekommen. Gemeinde setzt mir eine Frist von 7 Tagen zur Beseitigung der EPS.
Frage 1: Die Gemeinde hat mir eine Frist von 7 Tagen zur Beseitigung der EPS gesetzt. Durfte die Gemeinde von sich aus sofort ohne Fristsetzung das Absaugend der EPS veranlassen? (Ich hatte ein Urteil gefunden, dass die Gemeinde sofort handeln darf, finde das aber Urteil nicht mehr.) Logisch wäre: Wenn das Haus brennt, muss man sofort löschen.
Frage 2: Muss ich das Absaugen bezahlen, obwohl die Gemeinde mich vor einigen Jahren nicht über den Befall meiner Eichen informiert und keinen Fachmann zur Beratung und Vermeidung weiterer Probleme (Folgeprobleme) mit dem Eichenspinner zu Rate gezogen und nichts unternommen hat in ihrer Funktion als Sicherheitsbehörde. Im Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG): In Art. 6 "Aufgaben der Sicherheitsbehörden" steht: Die Gemeinden... haben als Sicherheitsbehörden die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten. Art. 7 (2) 3 "Befugnisse der Sicherheitsbehdörden": ...können Sicherheitsbehörden.... Anordnungen treffen, um Gefahren abzuwehren, die von Menschen Leben und/oder Gesundheit bedrohen oder verletzen.
Wer kann Tipps geben, zu rechtsgültigen Gerichturteil, Veröffentlichungen, Artikeln.
Wer kann Namen eMail/ Telefon von rechtskundigen, kompetenten und fähigen Personen geben.
Vielen Dank im voraus.
Und: Beleiben Sie gesund!
Focusing
Kann ich diesen Text auch unter anderen Stichwörtern eingeben und falls ja, welchen? (Bin Neuling)
Und: Beleiben Sie gesund!
Meine Gemeinde wurde vor ca. 3-4 Jahren über den Befall meiner Eichen mit dem EPS auf meinen Bäumen an der Grenze zum Kindergarten informiert. Kinder bekamen Hautausschläge, die Kindergartenleitung hat das Gebiet abgesperrt und die Gemeinde informiert. Ich wurde weder von Kindergarten noch von Gemeinde informiert. Im April 2020 wurde der Kindergarten in Richtung meiner Eichen erweitert. Im Juli 2020 Baueinstellung, Bauarbeiter hatten Ausschläge bekommen. Gemeinde setzt mir eine Frist von 7 Tagen zur Beseitigung der EPS.
Frage 1: Die Gemeinde hat mir eine Frist von 7 Tagen zur Beseitigung der EPS gesetzt. Durfte die Gemeinde von sich aus sofort ohne Fristsetzung das Absaugend der EPS veranlassen? (Ich hatte ein Urteil gefunden, dass die Gemeinde sofort handeln darf, finde das aber Urteil nicht mehr.) Logisch wäre: Wenn das Haus brennt, muss man sofort löschen.
Frage 2: Muss ich das Absaugen bezahlen, obwohl die Gemeinde mich vor einigen Jahren nicht über den Befall meiner Eichen informiert und keinen Fachmann zur Beratung und Vermeidung weiterer Probleme (Folgeprobleme) mit dem Eichenspinner zu Rate gezogen und nichts unternommen hat in ihrer Funktion als Sicherheitsbehörde. Im Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG): In Art. 6 "Aufgaben der Sicherheitsbehörden" steht: Die Gemeinden... haben als Sicherheitsbehörden die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten. Art. 7 (2) 3 "Befugnisse der Sicherheitsbehdörden": ...können Sicherheitsbehörden.... Anordnungen treffen, um Gefahren abzuwehren, die von Menschen Leben und/oder Gesundheit bedrohen oder verletzen.
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Focusing
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