Gartentomate
Junggärtner
In der Vom Stachelbär verlinkten Verordnung steht auch was zu Einfriedungen:...so bis 120cm, um die Nachbarn nicht zu vergrätzen, weil man ja nicht so hoch pflanzen darf, nach irgendwelchen Verordnungen. ...
Da sollte Frau vielleicht mal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen (wenn möglich)Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedigungen - außer Drahtzäunen und Schranken - ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht
Hier könnte als Kompromiss doch ein Rankgitter mit blickdichtem Bewuchs für beide Seiten akzeptabel sein. Der Nachbar hat seinen Sichtschutz und Mafloxa eine "grüne Ecke".Die Bretter sind "drüben" und ca 2m hoch, eher mehr.