Geldwäschegesetz - Transparenzregister

Tea

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Apr 8, 2020
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Hallo an alle Vorstände

zur Zeit flattern die ersten Bescheide für Vereine vom Bundesanzeigerverlag in Köln auf den Tisch. Dies betrifft alle Vereine, die im Registeramt eingetragen sind. Es gibt einen Datenaustausch zwischen dem Registeramt und dem Transparenzregister. Grundlage für den Austausch dieser Daten ist das Geldwäschegesetz aus 2017.

Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. hat auf seiner Seite noch keine Info dazu.

Auch wenn das Transparenz-Register die Vereinsdaten hat, sollte jeder Verein von sich aus folgende Daten einreichen:
+ Bestätigung des FA wegen Gemeinnützigkeit.
+ Kopie meines Ausweises.
+ Schriftstück welches meine Berechtigung diesen Antrag zu stellen ausweist. Am Besten einen Auszug aus dem Vereinsregister

Wenn diese o.g. Unterlagen eingereicht sind, dann ist der Verein für dieses Jahr befreit. Das bedeutet aber für die Zukunft, dass der Vorstand alle 3 Jahre den Bescheid vom FA auch an das Tranzparent-Register einreichen muss und die Daten im Vereinsregister immer aktuell sein sollten.

Für die Jahre 2018 - 2020 kommen wir um die Gebühren nicht drum rum.

Wir helfen Ihnen weiter
Sollten Sie Fragen zu Themen rund um das Transparenzregister haben, wenden Sie sich gerne an unsere jeweilige Informationsnummer.
Registrierungen: 0 800 – 1 23 43 37
Eintragungen: 0 800 – 1 23 43 50
Einsichtnahmen: 0 800 – 1 23 43 48
Unstimmigkeitsmeldungen: 0 800 – 1 23 43 49
Gebührenbescheide: 0 800 – 1 23 43 40
Mo–Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem deutschen Festnetz ...


Ich habe heute dort angerufen. Fragen werden z.Z. nur per Mail beantwortet.
Mail: [email protected]

Transparenzgebührenverordnung
 

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Tea

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Ich verstehe deine Frage nicht? Es ist ein Gesetz, welches 2017 still und heimlich ohne großen Tam Tam in Deutschland einzog.
Der Beitrag ist nur eine Info an alle Vereinsvorstände.
 

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