haha vielen Dank für den Hinweis
Hi
marlenski
Das war der humorvolle "Wink mit dem Zaunpfahl"... Nein mit dem "Mast einer Straßenlampe"
Baumscheiben oder Freiflächen an Straßenlampen bepflanzen ist eine andere "Hausnummer" als
Verkehrsinseln zu bepflanzen.
Verkehrsinseln sind Teil der Straßen und mal bepflanzt, gepflastert oder unbearbeitet.
Die beiden letzteren Ausführungsformen können vom fehlenden Geld her resultieren - oder weil man dem im PKW
sitzenden Autolenker
eine
bessere Sicht auf das Verkehrsgeschehen geben will...
Für alle Verkehrsteilnehmer gilt selbstverständlich die
STVO die besagt, dass niemand den Umständen entsprechend vermeidbar, behindert oder gefährdet werden soll...
Da so eine
Bepflanzung selten der Verkehrssicherheit dient (außer als Blendschutz),
ist sie also
vermeidbar.
Welchen Spielraum die einzelnen Gemeinden da zulassen, ist wohl sehr unterschiedlich.
Besser erst anfragen, was toleriert wird
Will Euch trotzdem nicht den Mut nehmen...
Viele Grüße von Stachelbär