Die Naturschutzgesetze greifen nicht in Gärtnerischen Anlagen
Ach was? Wenn ich deine Beiträge von anderswo im Forum dazu nehme, heißt das: den alten Baum darf man trotz Naturschutzgesetz umhauen, aber das Gewächshaus muss dem Gesetz entsprechen???
Anderswo im Internet lese ich dagegen:
Ein Garten ist kein rechtsfreier Raum. Was Sie mit den Pflanzen und wildlebenden Tieren in Ihrem Garten machen dürfen, wird durch das Naturschutzrecht geregelt. Das zentrale Gesetz dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz mit den dazugehörigen Landesgesetzen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene.
Also, da stimme ich wohl eher der Aussage von Andreas zu, die wohl zutreffender zu sein scheint.
Und als eine Nachbarin hier die beiden schönen alten Bäume in ihrem Garten fällen ließ, weil die so viel Laub machen - natürlich in der Annahme, dass sie in ihrem Garten machen dürfe, was sie wolle - war auch sehr schnell ein Amt hier. Hat den Bäumen natürlich nicht mehr geholfen, aber die Baumfrevlerin doch bisschen was gekostet

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(PS.: an meinem Gewächshaus haben die sich aber nicht gestört...;-)