Stachelbär
Gartenguru
- Das Bundeskleingartengesetz schafft viele Zwänge...
- Den "Alten Pächtern" wird die Arbeit zuviel...
- Nachwuchs fehlt...
Zuletzt bearbeitet:
Ja, obwohl ich kein Gartenvereins-Mitglied bin, kenne ich diese Probleme (von Gutachten) und stimme mit Deiner Einschätzung überein.Auch hier bei uns gibt es Kleingärten (Schrebergärten). Die "Alten" richten sich nach den Regularien der Vereinssatzung ... die Jüngeren juckt das nicht! Die meisten Parzellen sind in der Hand von Spätaussiedlern die es gewohnt sind sich selber zu versorgen. Da liegt der Schwerpunkt auf Obst und Gemüse, vieles wird eingeweckt. Blumen und Grünflächen verstehen/akzeptieren die nicht wirklich, Nebensache! Der Garten muss Ertrag bringen! Warum gibt es die Aufteilung in diverse verschiedene Bereiche? Warum geforderte Rasenflächen nicht für den Anbau von z.B. Kartoffeln nutzen? Auch Satzungen kann man ändern bzw. anpassen an die sich veränderden Bedürfnisse. Kleingärten sind grüne Lungen in und bei den urbanen Gebieten und müssen nicht nur "schön" sein, sie müssen da sein! Und ihren eigentlichen Zweck erfüllen: Selbstversorgung - so war es ja wohl ursprünglich gedacht!
Wenn ich dann sehe wie die "Gartenkommission" die Parzellen abgeht und bewertet, eingreift in die freie Entfaltung der Pächter verstehe ich den Mitgliederschwund.
Das aber würde ich unbedingt begrüßen und unterstützen!!Der Ursprung liegt nicht in der Selbstversorgung .
Stimmt! Die Zeiten ändern sich! Änderung kann aber dauern ...Das Bundeskleingartengesetz ist nicht mehr zeitgemäß !!!
Solche Dinge werden nicht ganz so streng gehandelt .Ja, obwohl ich kein Gartenvereins-Mitglied bin, kenne ich diese Probleme (von zahlreich erstellten Gutachten) und stimme mit Deiner Einschätzung überein.
Das Bundeskleingartengesetz ist nicht mehr zeitgemäß !!!
Kann man noch verstehen, dass mit den geforderten 30% Flächen für Blumen und Ziersträucher, die Bienen und Hummel außerhallb der Blütezeit von Obstgehölzen versorgt werden, so fragt man sich, warum einem Pächter 30% Rasenfläche aufgezwungen werden...
Bei einem KGV-Garten von 300 m2, müssen 100 m2 mit Obst und Gemüse angebaut werden. In dieser 1/3 Bewirtschaftung sind auch Komposs, Gewächshaus und einige Blumensorten enthalten. Den Rest kann ich mit Blumen, Rasen oder Ziersträucher bepflanzen abzüglich der babauten Laube. Ich in nicht gezwungen 30% Rasen anzulegen.Kann man noch verstehen, dass mit den geforderten 30% Flächen für Blumen und Ziersträucher, die Bienen und Hummeln, außerhallb der Blütezeit von Obstgehölzen, versorgt werden, so fragt man sich, warum einem Pächter 30% Rasenfläche aufgezwungen werden...
Sicherlich kommt eine Kommission und begutachtet, aber sie gibt auch Hilfestellung. Sanktionen erhalten nur die Pächter, die sehr resistent sind. Eine Kündigung wegen unzureichender Bewirtschaftung ist aber sehr schwer. Wenn man die Mitglieder so mobilisiert, dass die Gemeinnützigkeit des Vereines in den Vordergrund stellt, dann arbeiten sie auch mit. Ich erkläre ihnen es immer damit, "wollt ihr mehr für euren Garten bezahlen?" und dies funktioniert ganz gut.Und dann kommt eine Kommission und kontrolliert alles, Sanktionen inklusive!
Manche haben nicht das Geld sich ein Haus mit Garten zu kaufen bzw. einen Erholungsgarten.Warum tut man sich das an?