Mir fällt auf, dass in letzter Zeit Kunstrasen z.T. massiv beworben wird. Angesichts der Schottergarten-Diskussion und zunehmend durchgesetzter Verbote ebensolcher könnte so mancher auf die Idee kommen, auf die Weise seinen Garten "ordentlich und pflegeleicht" zu bekommen. Nun hab ich auch im Gartenjournal diesen doch stark beschönigenden und werbenden Artikel gefunden:
Neben der doch arg zweifelhaften Behauptung einer "positiven Umweltbilanz" geht derartige Werbung auch nicht auf eines der größten Risiken für Leute ein, die ihre Vegetationsflächen durch Plastikgrün ersetzen wollen: Dass dies nämlich nach geltenden Gesetzen wahrscheinlich illegal ist.
Schaut man sich den Aufbau von Kunstrasen genauer an, erkennt man schnell, dass es sich eindeutig um bauliche Gestaltung handelt: Der Mutterboden wird i.d.R. abgetragen und durch eine dicke Tragschicht aus Sand oder Schotter ersetzt, die mit einer Rüttelplatte verdichtet wird. Also ganz ähnlich wie bei befestigten Wegen oder Parkplätzen, nur dass oben drauf kein mineralischer Belag, sondern ein Kunststoffgewebe kommt. Selbst, wenn er stümperhaft direkt auf die Erde gelegt wird, überdeckt Kunstrasen den Boden und soll natürliche Vegetation unterdrücken.
Mindestens seit den 1990er-Jahren gibt es eine Reihe Gesetze, die auf Hausgrundstücken den natürlichen Boden und die Vegetation schützen sollen. Das ging damals noch hauptsächlich gegen flächige Pflasterungen, Asphalt und Beton. So die Baunutzungsverordnung, die seitdem auch überbaute Nebenflächen, wie Zufahrten und Wege, auf die Grundflächenzahl anrechnet, und zwar egal, ob der Belag wasserdurchlässig ist. Noch kürzlich urteilte das Verwaltungsgericht Hannover, dass auch Schottergärten und eine Holzdeckterrasse demnach überbaute Fläche sind (AZ: 4 A 12592/17). Und in Baden Württemberg besteht das Umweltministerium darauf, dass Schottergärten bereits mit der Landesbauordnung Mitte der 1990er illegal waren, die eine Begrünung nicht anderweitig zulässig verwendeter Flächen fordert - es fand nur lange keine Verfolgung statt. Die Landesbauordnungen sind in dem Punkt in den meisten Bundesländern ähnlich.
Und last but not least ist eigentlich jede bauliche Anlage genehmigungspflichtig; nur eine Reihe gartentypischer und Hilfsbauwerke ist in den meisten Bundesländern in einer Liste genehmigungsfreier Bauten aufgeführt. I.d.R. benötigte Anlagen, wie Wege, Parkplätze/Garagen/Carports, Schuppen, Spielgeräte, nicht übergroße Pools und dergleichen. Die brauchen keine explizite Baugenehmigung, müssen aber trotzdem die Grundflächenzahl einhalten. Bebauungen, die der Beseitigung der Vegetation dienen, um es nur mit Ausputzen ordentlich zu haben, gehören nicht dazu! Und eine Baugenehmigung wird man dafür normalerweise auch nicht bekommen.
Als Fazit liegt der Schluss nahe, dass Kunstrasen als Ersatz für Vegetationsflächen illegal ist und es sehr schnell zu einer Rückbauverfügung kommen kann, wenn die Behörden darauf aufmerksam werden. Wenn, dann dürfte er allenfalls im Rahmen einer ohnehin legalen Bebauung erlaubt sein, also als Terrassenbelag oder Untergrund für Sport- bzw. Spielgeräte, und natürlich im Innenbereich, auf Balkonen und Dachterrassen. Als großflächiger Rasenersatz dürfte er auch schnell die Grundflächenzahl überschreiten.
Tatsächlich sieht man in der Werbung, und (noch) selten in der Realität, Anlagen, wo das grüne Plastik anstelle sonst üblicher Rasenflächen liegt. Dazu muss man allerdings bedenken, dass Schottergärten auch lange unbehelligt blieben, gerade, als die ersten Exemplare in den Nullerjahren noch hip und trendy erschienen. Mit dem Massentrend in den 2010ern wurde man dann auf die Umweltzerstörung durch z.T. komplett vergraute Wohngebiete aufmerksam. Die Gesetze haben sich in diesem Zeitraum nicht verändert, bis vor wenigen Jahren die Diskussion zu neuen Reglementierungen führte - sehr wahrscheinlich waren sie aber auch schon vorher verboten. Während Schottergärten häufig grenzwertig sind, zwischen gärtnerischer Gestaltung und der bloßen Vernichtung potentiell unordentlicher Vegetation, gibt es bei Kunstrasen keine solche Unschärfe. Er ist ein rein künstliches Vegetationsimitat, das mit Gartenbau oder Begrünung nichts zu tun hat.
Kunstrasen im Garten: Ist es die richtige Wahl für Sie?
Erwägen Sie Kunstrasen für Ihren Garten? - Lesen Sie hier Vor- und Nachteile mit nützlichen Tipps für die fachgerechte Verlegung.
www.gartenjournal.net
Neben der doch arg zweifelhaften Behauptung einer "positiven Umweltbilanz" geht derartige Werbung auch nicht auf eines der größten Risiken für Leute ein, die ihre Vegetationsflächen durch Plastikgrün ersetzen wollen: Dass dies nämlich nach geltenden Gesetzen wahrscheinlich illegal ist.
Schaut man sich den Aufbau von Kunstrasen genauer an, erkennt man schnell, dass es sich eindeutig um bauliche Gestaltung handelt: Der Mutterboden wird i.d.R. abgetragen und durch eine dicke Tragschicht aus Sand oder Schotter ersetzt, die mit einer Rüttelplatte verdichtet wird. Also ganz ähnlich wie bei befestigten Wegen oder Parkplätzen, nur dass oben drauf kein mineralischer Belag, sondern ein Kunststoffgewebe kommt. Selbst, wenn er stümperhaft direkt auf die Erde gelegt wird, überdeckt Kunstrasen den Boden und soll natürliche Vegetation unterdrücken.
Mindestens seit den 1990er-Jahren gibt es eine Reihe Gesetze, die auf Hausgrundstücken den natürlichen Boden und die Vegetation schützen sollen. Das ging damals noch hauptsächlich gegen flächige Pflasterungen, Asphalt und Beton. So die Baunutzungsverordnung, die seitdem auch überbaute Nebenflächen, wie Zufahrten und Wege, auf die Grundflächenzahl anrechnet, und zwar egal, ob der Belag wasserdurchlässig ist. Noch kürzlich urteilte das Verwaltungsgericht Hannover, dass auch Schottergärten und eine Holzdeckterrasse demnach überbaute Fläche sind (AZ: 4 A 12592/17). Und in Baden Württemberg besteht das Umweltministerium darauf, dass Schottergärten bereits mit der Landesbauordnung Mitte der 1990er illegal waren, die eine Begrünung nicht anderweitig zulässig verwendeter Flächen fordert - es fand nur lange keine Verfolgung statt. Die Landesbauordnungen sind in dem Punkt in den meisten Bundesländern ähnlich.
Und last but not least ist eigentlich jede bauliche Anlage genehmigungspflichtig; nur eine Reihe gartentypischer und Hilfsbauwerke ist in den meisten Bundesländern in einer Liste genehmigungsfreier Bauten aufgeführt. I.d.R. benötigte Anlagen, wie Wege, Parkplätze/Garagen/Carports, Schuppen, Spielgeräte, nicht übergroße Pools und dergleichen. Die brauchen keine explizite Baugenehmigung, müssen aber trotzdem die Grundflächenzahl einhalten. Bebauungen, die der Beseitigung der Vegetation dienen, um es nur mit Ausputzen ordentlich zu haben, gehören nicht dazu! Und eine Baugenehmigung wird man dafür normalerweise auch nicht bekommen.
Als Fazit liegt der Schluss nahe, dass Kunstrasen als Ersatz für Vegetationsflächen illegal ist und es sehr schnell zu einer Rückbauverfügung kommen kann, wenn die Behörden darauf aufmerksam werden. Wenn, dann dürfte er allenfalls im Rahmen einer ohnehin legalen Bebauung erlaubt sein, also als Terrassenbelag oder Untergrund für Sport- bzw. Spielgeräte, und natürlich im Innenbereich, auf Balkonen und Dachterrassen. Als großflächiger Rasenersatz dürfte er auch schnell die Grundflächenzahl überschreiten.
Tatsächlich sieht man in der Werbung, und (noch) selten in der Realität, Anlagen, wo das grüne Plastik anstelle sonst üblicher Rasenflächen liegt. Dazu muss man allerdings bedenken, dass Schottergärten auch lange unbehelligt blieben, gerade, als die ersten Exemplare in den Nullerjahren noch hip und trendy erschienen. Mit dem Massentrend in den 2010ern wurde man dann auf die Umweltzerstörung durch z.T. komplett vergraute Wohngebiete aufmerksam. Die Gesetze haben sich in diesem Zeitraum nicht verändert, bis vor wenigen Jahren die Diskussion zu neuen Reglementierungen führte - sehr wahrscheinlich waren sie aber auch schon vorher verboten. Während Schottergärten häufig grenzwertig sind, zwischen gärtnerischer Gestaltung und der bloßen Vernichtung potentiell unordentlicher Vegetation, gibt es bei Kunstrasen keine solche Unschärfe. Er ist ein rein künstliches Vegetationsimitat, das mit Gartenbau oder Begrünung nichts zu tun hat.