gelöst Eichenprozessionsspinner (abgekürzt im Folgenden als EPS) rechtliche Situation

Focusing

Sämling
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Jan 24, 2021
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Eichenprozessionsspinner suche Gerichtsurteile rechtsgültig in Bayern.
Meine Gemeinde wurde vor ca. 3-4 Jahren über den Befall meiner Eichen mit dem EPS auf meinen Bäumen an der Grenze zum Kindergarten informiert. Kinder bekamen Hautausschläge, die Kindergartenleitung hat das Gebiet abgesperrt und die Gemeinde informiert. Ich wurde weder von Kindergarten noch von Gemeinde informiert. Im April 2020 wurde der Kindergarten in Richtung meiner Eichen erweitert. Im Juli 2020 Baueinstellung, Bauarbeiter hatten Ausschläge bekommen. Gemeinde setzt mir eine Frist von 7 Tagen zur Beseitigung der EPS.
Frage 1: Die Gemeinde hat mir eine Frist von 7 Tagen zur Beseitigung der EPS gesetzt. Durfte die Gemeinde von sich aus sofort ohne Fristsetzung das Absaugend der EPS veranlassen? (Ich hatte ein Urteil gefunden, dass die Gemeinde sofort handeln darf, finde das aber Urteil nicht mehr.) Logisch wäre: Wenn das Haus brennt, muss man sofort löschen.
Frage 2: Muss ich das Absaugen bezahlen, obwohl die Gemeinde mich vor einigen Jahren nicht über den Befall meiner Eichen informiert und keinen Fachmann zur Beratung und Vermeidung weiterer Probleme (Folgeprobleme) mit dem Eichenspinner zu Rate gezogen und nichts unternommen hat in ihrer Funktion als Sicherheitsbehörde. Im Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG): In Art. 6 "Aufgaben der Sicherheitsbehörden" steht: Die Gemeinden... haben als Sicherheitsbehörden die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten. Art. 7 (2) 3 "Befugnisse der Sicherheitsbehdörden": ...können Sicherheitsbehörden.... Anordnungen treffen, um Gefahren abzuwehren, die von Menschen Leben und/oder Gesundheit bedrohen oder verletzen.

Wer kann Tipps geben, zu rechtsgültigen Gerichturteil, Veröffentlichungen, Artikeln.
Wer kann Namen eMail/ Telefon von rechtskundigen, kompetenten und fähigen Personen geben.

Vielen Dank im voraus.

Und: Beleiben Sie gesund!

Focusing

Kann ich diesen Text auch unter anderen Stichwörtern eingeben und falls ja, welchen? (Bin Neuling)



Und: Beleiben Sie gesund!
 

sanftgrün

Moderator
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Ich habe dein Thema hier her verschoben. Ist etwas ein Grenzfall, aber für's "Supportforum" passt es gar nicht.

Ob dir hier jemand konkret helfen kann, weiß ich nicht.

Was ich nicht ganz verstehe: Du schreibst, dass du eine Frist von 7 Tagen bekommen hattest. Aber gleichzeitig, dass ohne Fristsetzung die Gemeinde das Absaugen veranlasst hat.

Ansonsten generell klingt es nach einem Thema für einen Anwalt?
 

Focusing

Sämling
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Jan 24, 2021
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Ich habe dein Thema hier her verschoben. Ist etwas ein Grenzfall, aber für's "Supportforum" passt es gar nicht.

Ob dir hier jemand konkret helfen kann, weiß ich nicht.

Was ich nicht ganz verstehe: Du schreibst, dass du eine Frist von 7 Tagen bekommen hattest. Aber gleichzeitig, dass ohne Fristsetzung die Gemeinde das Absaugen veranlasst hat.

Ansonsten generell klingt es nach einem Thema für einen Anwalt?
...und zwar Fachanwalt für Bayrisches Verwaltungsrecht !!!
Ich habe dein Thema hier her verschoben. Ist etwas ein Grenzfall, aber für's "Supportforum" passt es gar nicht.

Ob dir hier jemand konkret helfen kann, weiß ich nicht.

Was ich nicht ganz verstehe: Du schreibst, dass du eine Frist von 7 Tagen bekommen hattest. Aber gleichzeitig, dass ohne Fristsetzung die Gemeinde das Absaugen veranlasst hat.

Ansonsten generell klingt es nach einem Thema für einen Anwalt?
Ich habe dein Thema hier her verschoben. Ist etwas ein Grenzfall, aber für's "Supportforum" passt es gar nicht.

Ob dir hier jemand konkret helfen kann, weiß ich nicht.

Was ich nicht ganz verstehe: Du schreibst, dass du eine Frist von 7 Tagen bekommen hattest. Aber gleichzeitig, dass ohne Fristsetzung die Gemeinde das Absaugen veranlasst hat.

Ansonsten generell klingt es nach einem Thema für einen Anwalt?
Die Gemeinde hat mir eine Frist von 7 Tagen gesetzt, die ich einghalten habe. Meine Frage ist, ob die Gemeinde nicht von sich aus sofort hätte handeln müssen, um die Notsituation zu beheben und
 

Focusing

Sämling
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Jan 24, 2021
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Die Gemeinde hat mir eine Frist von 7 Tagen gesetzt, die ich einghalten habe. Meine Frage ist, ob die Gemeinde nicht von sich aus sofort hätte handeln müssen, um die Notsituation zu beheben.
Die Gemeinde hat mir eine Frist von 7 Tagen gesetzt, die ich einghalten habe. Meine Frage ist, ob die Gemeinde nicht von sich aus sofort hätte handeln müssen, um die Notsituation zu beheben.
 

Focusing

Sämling
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...und zwar Fachanwalt für Bayrisches Verwaltungsrecht !!!
Die Gemeinde hat mir eine Frist von 7 Tagen gesetzt, die ich einghalten habe. Meine Frage ist, ob die Gemeinde nicht von sich aus sofort hätte handeln müssen, um die Notsituation zu beheben.

Das mit dem Fachanwalt stimmt schon, aber es gibt auch Urteile, die man mit etwas Glück selber finden kann. Ich hatte so eines gefunden, hatte aber nicht bedacht, daß dieses Urteil mal hilfreich sein könnte. Hab deshalb die Quelle nicht notiert.
 

Focusing

Sämling
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Jan 24, 2021
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Ich habe dein Thema hier her verschoben. Ist etwas ein Grenzfall, aber für's "Supportforum" passt es gar nicht.

Ob dir hier jemand konkret helfen kann, weiß ich nicht.

Was ich nicht ganz verstehe: Du schreibst, dass du eine Frist von 7 Tagen bekommen hattest. Aber gleichzeitig, dass ohne Fristsetzung die Gemeinde das Absaugen veranlasst hat.

Ansonsten generell klingt es nach einem Thema für einen Anwalt?
...und zwar Fachanwalt für Bayrisches Verwaltungsrecht !!!
Die Gemeinde hat mir eine Frist von 7 Tagen gesetzt, die ich einghalten habe. Meine Frage ist, ob die Gemeinde nicht von sich aus sofort hätte handeln müssen, um die Notsituation zu beheben.

Das mit dem Fachanwalt stimmt schon, aber es gibt auch Urteile, die man mit etwas Glück selber finden kann. Ich hatte so eines gefunden, hatte aber nicht bedacht, daß dieses Urteil mal hilfreich sein könnte. Hab deshalb die Quelle nicht notiert.
 

Focusing

Sämling
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Jan 24, 2021
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...und zwar Fachanwalt für Bayrisches Verwaltungsrecht !!!
Die Gemeinde hat mir eine Frist von 7 Tagen gesetzt, die ich einghalten habe. Meine Frage ist, ob die Gemeinde nicht von sich aus sofort hätte handeln müssen, um die Notsituation zu beheben.

Das mit dem Fachanwalt stimmt schon, aber es gibt auch Urteile, die man mit etwas Glück selber finden kann. Ich hatte so eines gefunden, hatte aber nicht bedacht, daß dieses Urteil mal hilfreich sein könnte. Hab deshalb die Quelle nicht notiert.
 

Heikeaustirol

Gartenguru
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Nov 11, 2017
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2.761
Das klingt auch für mich nach Anwalt, wenn die Kosten sehr hoch sind, welche du tragen sollst. Im Netz finde ich nur Inhalte, welche sich auf ein Verfahren zur Kostenübernahme in Magdeburg 2018 beziehen.
Nochmal zum Verständnis: was heißt, du hast die 7 Tagefrist eingehalten. Hast du die EPS dann entfernt, oder entfernen lassen oder sind sie von der Gemeinde entfernt worden ?
Ich denke schon, daß die Gemeinde dich damals hätte informieren müssen, andererseits hast du natürlich auch die Kontroll - und Meldepflicht
 

sanftgrün

Moderator
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Apr 27, 2020
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2.392
Ich verstehe deine Frage noch nicht.
Du hast die 7 Tage eingehalten - Heißt das, dass du die EPS selbst entfernt hast in der Zeit? Oder eben nicht? Ich hätte gedacht letzteres und dann wurde die Gemeinde aktiv und nun sollst du das zahlen.

Und hätte die Gemeinde sofort gehandelt, was würde das ändern? Die Kosten müsstest du vermutlich dennoch zahlen.

Wo steht der Baum? In deinem Garten, oder in einem Waldstück oder ähnlichem. Sprich, warum hast du den Befall selbst nicht merken können? Und wenn ich deinen Text richtig lese, ist das nun schon einige Jahre ein Thema ohne dass du je etwas gemerkt hast.


Laut den Links von Heikeaustirol könntest du im Recht sein. Im Endeffekt wirst du aber nicht um einen Anwalt rum kommen, denn es klingt für mich als Laie auch so, als sei es nicht ganz klar...
 

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